Komm vorbei und mach mit - Kundgebung Ecke Mehringplatz/ Friedrichstraße!
Die IG Metall, ver.di, der DGB Kreisvorstand Elbe-Elster, der Gewerkschaftliche Erwerbslosenarbeitskreis Südbrandenburg (GELA) und die Koordinierungsstelle gewerkschaftlicher Arbeitslosengruppen (KOS) rufen auf zur Teilnahme an der für den 14.Oktober ab 13.00 in Berlin-Kreuzberg geplanten Kundgebung. Die Kundgebung steht unter dem Motto: Etikettenschwindel „Bürgergeld“ – Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung!
Im Anhang findet ihr eine erste Übersicht mit Rückmeldungen, welche Gruppen wo Aktionen planen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn uns möglichst bald viele weitere Gruppen mitteilen, wo und wann sie Aktionen planen, gerne auch mit Ansprechpartner*in. Die Rückmeldungen sammeln wir in einer Übersicht und stellen sie immer wieder aktualisiert auf unsere Homepage
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ ruft zur Teilnahme am dezentralen bundesweiten Aktionstag am 14. Oktober auf. Der Aktionstag steht unter dem Motto:
Etikettenschwindel „Bürgergeld“ – Wir fordern eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung
Es wäre toll, wenn sich möglichst viele Gruppen an den Aktionstagen beteiligen würden: so zum Beispiel mit Infoständen vor Jobcentern, in Fußgängerzonen oder vor Supermärkten; Schautafeln mit Erfahrungsberichten, Einladungen zu eigenen Veranstaltungen… Wenn ihr weitere Aktionsideen habt, freuen wir uns über eine Mitteilung!
Wie angekündigt haben wir eine Vorlage für einen Mobilisierungsaufruf zur freien Verfügung erstellt. Er findet sich hier: Mobilisierungsaufruf_2022.docx
Auf der Vorlage für den Mobilisierungsaufruf müsst ihr neben dem Logo von „AufRecht bestehen“ noch Zeit und Ort eurer Aktion eintragen sowie die organisierende(n) Gruppe(n). In der Fußzeile habt ihr noch Platz für euer Logo, das V.i.S.d.P. sowie weitere Infos, zum Beispiel eure Homepage, wann und wo ihr euch trefft, mögliche Nachfolgeveranstaltungen usw.
Das Bündnis "AufRecht bestehen" hat am 16.9.2022 die Endfasssung eines gemeinsamen Flugblatts für den kommenden Ationstag am 14.10.2022 beschlossen, dass ihr hier finden könnt: Flugblatt_Bürgergeld_Aktionstag_2022.docx
Für Ende 2022 hat die Ampelkoalition die Einführung des lange angekündigten „Bürgergeldes“ in Aussicht gestellt und es als „Überwindung von Hartz IV“ angepriesen. Eine Reform des Systems der Existenzsicherung, die das repressive, Armut und Angst verursachende Hartz IV-System tatsächlich überwinden würde, ist überfällig und wäre sehr zu begrüßen. Leider lässt der vorliegende Gesetzentwurf jedoch erhebliche Zweifel aufkommen, ob dieses Ziel mit dem "Bürgergeld" erreicht werden wird. Doch noch ist nichts entschieden. Deshalb sollten Erwerbslose und prekär Beschäftigte jetzt aktiv werden und sich am bundesweiten Aktionstag des Bündnisses "AufRecht bestehen" am 14.10.2022 beteiligen: Für eine armutsfeste und repressionsfreie Grundsicherung - Macht mit!
Das bundesweite Bündnis "AufRecht bestehen" hat eine Arbeitshilfe zu den sozialrechtlichen Möglichkeiten der Übernahme der aktuell geradezu explodierenden Energiekosten erstellt, die in der Beratung sehr nützlich sein kann: Handreichung_Übernahme-Energiekosten_19.08.2022.pdf
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ hat am 19.8.2022 in Wolfsburg eine Stellungnahme zur Einführung eines Bürgergeldesverabschiedet, mit dem die Bundesregierung die Grundsicherung für Arbeitsuchende neu regeln will. Das Bündnis verschiedener Erwerbsloseninitiativen und Beratungsstellen, welches sich seit Jahren kritisch mit dem bestehenden SGB II und seiner Umsetzung in den Jobcentern auseinandersetzt, kann nicht erkennen, dass durch den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Einführung des „Bürgergeldes“ das bestehende Hartz IV-System überwunden wird. Insbesondere fehlt es dafür an der Anhebung der Regelleistung auf ein Niveau, mit dem eine menschenwürdige Existenzsicherung und ein Mindestmaß an sozio-kultureller Teilhabe sichergestellt werden kann. Auch auf das Problem des massiven Preisanstiegs der letzten eineinhalb Jahre, besonders bei den Energiepreisen, findet der vorgelegte Gesetzesentwurf keine überzeugenden Antworten, die die Versorgung von Arbeitslosen und prekär Beschäftigten mit Strom und Heizenergie gewährleisten könnten. Daneben drängt sich für uns eine Reihe weiterer Kritikpunkte auf, beispielsweise in Bezug auf die vorgesehene Sanktionsregelung oder fortbestehender Zugangsbarrieren zu den Leistungen des SGB II.
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ plant anlässlich der Diskussion um das geplante Bürgergeld sowie der explodierenden Energiekosten einen Aktionstag am 14. Oktober 2022.
Aktuell erarbeitet das Bündnis ein Forderungspapier auf Grundlage bereits veröffentlichter Forderungen zur Überwindung von Hartz IV („Hartz IV endlich ohne Wenn und Aber abschaffen“ von Juni 2021) und zur Energiearmut („Energieversorgung ist ein elementarer Bestandteil menschlicher Existenzsicherung“ von April 2022). Voraussichtlich können wir Ende August das fertige Forderungspapier, einen Aufruf zum Aktionstag sowie weitere Infos zur Verfügung stellen.
Das Bündnis „AufRecht bestehen“ fordert im Wesentlichen
ein menschenwürdiges Existenzminimum mit mindestens 600 Euro Regelsatz (bei Herausnahme von Strom und „weißer Ware“ aus dem Regelsatz);
einen regelmäßigen und zeitnahen Inflationsausgleich;
die Übernahme der tatsächlichen Wohnkosten, nicht nur in den ersten beiden Jahren;
die Übernahme der tatsächlichen Energiekosten (Heizung und Strom);
Extraleistungen für die Ersatzbeschaffung von energiesparenden Haushaltsgeräten;
ein gesetzliches Verbot von Strom-und Gassperrungen, wenn Privathaushalte betroffen sind;
die Stärkung der Arbeitslosenversicherung und Abschaffung des Systems SGB II („Hartz IV“) mit Arbeitslosengeld für die gesamte Dauer der Erwerbslosigkeit;
Abschaffung der Sanktionen und der Sperrzeiten;
mehr und bessere Qualifizierungen.
Wir würden uns sehr freuen, wenn ihr die Forderungen in die politischen Diskussionen vor Ort tragt.
Die Spatzen pfeifen mittlerweile von den Berliner Dächern, dass nach der Sommerpause wohl der parlamentarische Prozess zur schrittweisen Einführung eines "Bürgergeldes" beginnen soll, mit der die Ampelkoalition das bisherige SGB II ("Hartz IV") ersetzen will. Die KOS nimmt das zum Anlass, um das geplante "Bürgergeld" aus Sicht von Erwerbslosen und prekär Beschäftigten zu untersuchen. Ein Gesetzesentwurf ist bisher nicht öffentlich bekannt, so dass sich der Vergleich auf die in der Koalitionsvereinbarung genannten Eckpunkte bezieht.
Das bundesweite Erwerbslosenbündnis"AufRecht bestehen" und die Nationale Armutskonferenz haben in einer Pressekonferenz am 8.4.22 darauf hingewiesen, dass die in den letzten Monaten drastisch gestiegenen Preise, besonders bei Lebensmitteln, bei Heizkosten und Strom, den Lebensunterhalt für immer mehr Menschen unbezahlbar machen. Nötig seien nun gezielte Hilfen für arme Haushalte. Die bisher geplanten Maßnahmen der Bundesregierung seien ein Tropfen auf den heißen Stein und würden nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Das reiche bei weitem nicht aus.
"Während Erwerbstätige einen Energiekostenzuschlag von 300 Euro erhalten, bekommen Leistungsberechtigte in der Grundsicherung gerade einmal 200 Euro", kritisiert Jürgen Schneider von der Nationalen Armutskonferenz. Das werde in den wenigsten Fällen ausreichen, die steigenden Energiekosten aufzufangen. Viele Erwerbstätige seien dagegen nicht unbedingt auf die Zahlung angewiesen.
Die Erfahrungen mit Energieschulden in der Beratungspraxis der Selbsthilfeorganisationen sind laut Helga Röller vom Frankfurter Arbeitslosenzentrum drastisch. "In den Fallbesprechungen mit dem Beratungsteam häufen sich die Fälle, wo Ratsuchende die eingehenden Rechnungen nicht mehr bezahlen können", sagt Röller. Strom- und Gassperren seien die Folge.
Ulrich Franz von der gewerkschaftlichen Arbeitslosengruppe im Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) Bonn/Rhein-Sieg ruft zu einer Übernahme der Nachforderungen der Energieversorger durch Jobcenter und Sozialämter auf. Diese sollten zudem erhöhte Abschläge bei den Heizkosten schnell und ohne Probleme berücksichtigen, erklärt er angesichts drastischen Preissteigerungen seit Beginn des Krieges in der Ukraine. Beim Strom sollten die Behörden außerdem angemessene Stromkosten zusätzlich zur Regelleistung übernehmen, als Bestandteil der Kosten der Unterkunft.