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Stellungnahme des Bündnisses "AufRecht bestehen" zum Gesetzesentwurf für ein "Bürgergeld"

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Das Bündnis „AufRecht bestehen“ hat am 19.8.2022 in Wolfsburg eine Stellungnahme zur Einführung eines Bürgergeldesverabschiedet, mit dem die Bundesregierung die Grundsicherung für Arbeitsuchende neu regeln will. Das Bündnis verschiedener Erwerbsloseninitiativen und Beratungsstellen, welches sich seit Jahren kritisch mit dem bestehenden SGB II und seiner Umsetzung in den Jobcentern auseinandersetzt, kann nicht erkennen, dass durch den vorliegenden Gesetzesentwurf zur Einführung des „Bürgergeldes“ das bestehende Hartz IV-System überwunden wird. Insbesondere fehlt es dafür an der  Anhebung der Regelleistung auf ein Niveau, mit dem eine menschenwürdige Existenzsicherung und ein Mindestmaß an sozio-kultureller Teilhabe  sichergestellt werden kann. Auch auf das Problem des  massiven Preisanstiegs der letzten eineinhalb Jahre, besonders bei den Energiepreisen, findet der vorgelegte Gesetzesentwurf keine überzeugenden Antworten, die die Versorgung von Arbeitslosen und prekär Beschäftigten mit Strom und Heizenergie gewährleisten könnten. Daneben drängt sich für uns eine Reihe weiterer Kritikpunkte auf, beispielsweise in Bezug auf die vorgesehene Sanktionsregelung oder fortbestehender Zugangsbarrieren zu den Leistungen des SGB II.

 Die vollständige Stellungnahme finden Interessierte hier: AufRecht_bestehen_Bürgergeld_Positionspapier_19_08_22.pdf