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Neues vom Bündnis "AufRecht bestehen": 1. Mietkautionsdarlehen

Das BSG hat entschieden (28.11.2018): Jobcenter dürfen (müssen sogar in der Regel) Darlehen für Mietkautionen mit dem Regelsatz verrechnen, die Tilgung erfolgt sofort laufend aus dem Existenzminimum und/oder dem Erwerbstätigenfreibetrag heraus. Die rechtstheoretisch möglichen, aber verwaltungspraktisch schwierigen und seltenen Ausnahmen zeigt das BSG ebenfalls auf, und das genügt ihm - jedoch nicht uns!

Wir haben die verbleibenden rechtlichen und politischen Handlungsmöglichkeiten in einem Übersichtspapier zusammengefasst; danach wären Mietkautionsdarlehen dasselbe wie Anschaffungsdarlehen (für Kühlschrank, Waschmaschine o.ä.) und in der Wirkung nicht von Sanktionen (z.B. bei Meldeversäumnissen) zu unterscheiden: BSG-Urteil_Mietkautionsdarlehen.pdf

Aber was rechtlich zulässig ist, muss ja nicht politisch richtig sein. Bereits vor dem BSG-Urteil hatten wir im Namen des "AufRecht-Bestehen"-Bündnisse die Parteien und Fraktionen im Bundestag angeschrieben und auf das Problem aufmerksam gemacht: 17-11-15_Schreiben_Mietkautionen_Auf_Recht_Bestehen.pdf

CDU, SPD, FDP, Grüne und Linke haben uns daraufhin geantwortet. Ihre Positionen sind im obigen Übersichtspapier ebenfalls enthalten.